Der Schriftzug NAGEMA ist gelegentlich auch noch heute an so manch einem Maschinenbau-Erzeugnis in der Lebensmittelindustrie zu finden. Hinter dem Warenzeichen verbirgt sich ein Wirtschaftsverband, eine Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB), die bis 1990 auf dem Gebiet der DDR, zuletzt als Kombinat NAGEMA besteht.
Das Kürzel Nagema wird erstmals 1947 verwendet. Seit dem 1. Juli 1948 sind in der VVB (Z) NAGEMA alle in ihrer Bedeutung über den Landesmaßstab hinausreichenden Betriebe der Nahrungsgütertechnik zusammengeschlossen.
1950 wird durch die VVB NAGEMA beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen das Warenzeichen NAGEMA angemeldet. Eine zweite Anmeldung erfolgt 1966. 1967 wird das Warenzeichen in das Warenzeichenregister eingetragen. Die Verbandsmarke wird in 21 Ländern hinterlegt. Aufgrund der Nichtanerkennung der DDR nehmen einige Länder jedoch zunächst keine Anmeldung an. In einigen Fällen muß der Name gegen verwechslungsfähige Zeichen (FAWEMA, AGEMA) gerichtlich durchgesetzt werden. Auch die fälschliche Verwendung des Begriffs NAGEMA als allgemeine Gattungsbezeichnung für Nahrungsgütertechnik bedroht das Warenzeichen. !968 wird dem Warenzeichen das international übliche R beigefügt.
Bei der Bildung des Kombinates 1970 wird die Verbandsmarke in ein Individualzeichen als Kombinatsmarke umgewandelt.
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